Beiträge und Gebühren 2024

 Auszug aus der : Beitrags- und Gebührensatzung des Angelvereins „Ivenacker Eichen“ e.V. für das Jahr 2024

 4.       Nicht-Mitglieder Angelkarten für den Ivenacker See

Nicht-Mitglieder können nur Angelkarten für den Ivenacker See erwerben, wenn Sie einen gültigen Fischereischein und eine aktuelle Fischereiabgabemarke nachweisen, ein Urlauber Fischereischein wird nicht akzeptiert.

Die Jahreskarte für Nicht-Mitglieder beträgt 135,00€.

Die Wochenkarte für Nicht-Mitglieder beträgt 60,00 €.

Die Tageskarte für Nicht-Mitglieder beträgt 20,00 €.

 

Bitte die Vorgaben auf den Angelkarten beachten:

Der Inhaber der Angelkarte hat sich zu den bestehenden fischereirechtlichen Bestimmungen (Landesfischereigesetz M-V, Bundestierschutzgesetz, sowie der Satzung des AV „Ivenacker Eichen „e.V.  u.a.) sowie deren Änderungen zu informieren und ist verpflichtet diese einzuhalten.

Die Angelkarte ist nur mit Fischereischein gültig. Sie ist beim Angeln stets im Original mitzuführen und bei Kontrollen der Fischereiaufsicht / Kontrollberechtigten Personen /Polizeibeamten auf Verlangen vorzulegen. Den Weisungen der befugten Kontrollpersonen ist Folge zu leisten.

Nachtangeln ist für den Inhaber der Angelkarte erlaub. Beim Angeln vom Boot/Bellyboot, aus ist dieses fest zu verankern. Zu anderen angelnden Sportfreunden ist ein angemessener Abstand zu halten.

Das Angeln ist mit maximal drei Handangeln erlaubt und die Benutzung einer zusätzlichen Köderfischsenke. Verwendete künstliche Köder oder Köderfischsysteme dürfen mit maximal 3 Einfach-, Doppel-, oder Drillingshaken bestückt sein.  Untermassige und während der Schonzeit gefangene Fische sind vorsichtig vom Haken zu lösen und unverzüglich nach dem Fang schonend in das Gewässer zurückzusetzen.

 

Die Angelkarte ist nicht übertragbar. Es ist ebenfalls nicht gestattet andere Personen die 14 Jahre oder älter sind mit Angeln zu lassen. Die Tätigkeit des Kontrollfischens darf in keiner Weise behindert werden.

 

 

Bitte beachten Sie, kein Verkauf von Angelkarten an Sonn- und Feiertagen!!!

  

"Die Tages- und Wochenkarten für Nicht-Mitglieder werden nur unter Vorlage eines gültigen Fischereischeins und einer aktuellen bezahlten Fischereiabgabe für das laufende Jahr heraus gegeben, ein Urlauber Fischereischein wird nicht akzeptiert."

Landtag beschließt neues Fischereigesetz: Gast-Angler müssen zahlen

Stand: 10.07.2024 16:20 Uhr

Gastanglerinnen und -angler müssen in Mecklenburg-Vorpommern künftig eine Fischereiabgabe zahlen, auch wenn sie das bereits im Bundesland ihres Hauptwohnsitzes getan haben.

Das neue Fischereigesetz, das der Landtag in Schwerin am Mittwoch beschlossen hat, sieht vor, dass Gastangler und Gastanglerinnen ab 2025 eine Abgabe von zehn Euro zu leisten haben. 

 

Angelschein künftig auch digital gültig

Die Fischereiabgabe beträgt derzeit zehn Euro pro Jahr - künftig aber eben auch für Urlauber in Mecklenburg-Vorpommern. Schleswig-Holstein hat bereits eine solche Regelung, auch in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist sie vorgesehen. Neu ist außerdem: Durch das Gesetz kann der Angelschein bei Kontrolle künftig auch digital vorgezeigt werden. Und: Im Falle eines Umzugs müssen Anglerinnen und Angler die Fischereischeinprüfung nicht nochmals ablegen und auch keine neuen Dokumente beantragen.