Beiträge und Gebühren 2024

 Auszug aus der : Beitrags- und Gebührensatzung des Angelvereins „Ivenacker Eichen“ e.V. für das Jahr 2024

 4.       Nicht-Mitglieder Angelkarten für den Ivenacker See

Nicht-Mitglieder können nur Angelkarten für den Ivenacker See erwerben, wenn Sie einen gültigen Fischereischein und eine aktuelle Fischereiabgabemarke nachweisen, ein Urlauber Fischereischein wird nicht akzeptiert.

Die Jahreskarte für Nicht-Mitglieder beträgt 135,00€.

Die Wochenkarte für Nicht-Mitglieder beträgt 60,00 €.

Die Tageskarte für Nicht-Mitglieder beträgt 20,00 €.

 

Bitte die Vorgaben auf den Angelkarten beachten:

Der Inhaber der Angelkarte hat sich zu den bestehenden fischereirechtlichen Bestimmungen (Landesfischereigesetz M-V, Bundestierschutzgesetz, sowie der Satzung des AV „Ivenacker Eichen „e.V.  u.a.) sowie deren Änderungen zu informieren und ist verpflichtet diese einzuhalten.

Die Angelkarte ist nur mit Fischereischein gültig. Sie ist beim Angeln stets im Original mitzuführen und bei Kontrollen der Fischereiaufsicht / Kontrollberechtigten Personen /Polizeibeamten auf Verlangen vorzulegen. Den Weisungen der befugten Kontrollpersonen ist Folge zu leisten.

Nachtangeln ist für den Inhaber der Angelkarte erlaub. Beim Angeln vom Boot/Bellyboot, aus ist dieses fest zu verankern. Zu anderen angelnden Sportfreunden ist ein angemessener Abstand zu halten.

Das Angeln ist mit maximal drei Handangeln erlaubt und die Benutzung einer zusätzlichen Köderfischsenke. Verwendete künstliche Köder oder Köderfischsysteme dürfen mit maximal 3 Einfach-, Doppel-, oder Drillingshaken bestückt sein.  Untermassige und während der Schonzeit gefangene Fische sind vorsichtig vom Haken zu lösen und unverzüglich nach dem Fang schonend in das Gewässer zurückzusetzen.

 

Die Angelkarte ist nicht übertragbar. Es ist ebenfalls nicht gestattet andere Personen die 14 Jahre oder älter sind mit Angeln zu lassen. Die Tätigkeit des Kontrollfischens darf in keiner Weise behindert werden.

 

 

Bitte beachten Sie, kein Verkauf von Angelkarten an Sonn- und Feiertagen!!!

  

"Die Tages- und Wochenkarten für Nicht-Mitglieder werden nur unter Vorlage eines gültigen Fischereischeins und einer aktuellen bezahlten Fischereiabgabe für das laufende Jahr heraus gegeben, ein Urlauber Fischereischein wird nicht akzeptiert."