PRO
TAG dürfen nicht mehr als 10 Stück Barsch und nicht mehr als insgesamt 3 Fische der Arten Aal, Hecht,
Karpfen und Schleie gefangen werden.
Mindestmaße und Höchstmaß zur Laichfischschonung: Schonzeit:
Aal: 50
cm
Aal: 01.12. bis 28.02.
Hecht: 45 cm bis 90
cm
Hecht: keine Schonzeit
Karpfen: 50 cm
Zander: Ganzjährig
Barsch: 17 cm bis 40 cm
Schleie: 25 cm
Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können den Entzug der Angelkarte ohne Erstattung des Kaufpreises nach sich
ziehen.
|
Das Zurücksetzen maßiger Fische, die nicht der Schonzeit unterliegen ist verboten!