Jedes Mitglied ist verpflichtet an Arbeitseinsätzen die im laufenden
Geschäftsjahr anliegen, teilzunehmen (seinem Alter und seiner körperlichen Verfassung endsprechende Aufgaben zu erfüllen).Als Arbeitseinsätze gelten alle vom Vorstand einberufenden Maßnahmen,
die dem nutzen und der Werterhaltung des Angelvereins „ Ivenacker Eichen „ e.V. dienen. Wenn ein Vereinsmitglied im laufenden Geschäftsjahr an keiner dieser Maßnahmen teilnimmt so hat er
einen Unkostenbeitrag von 20,00 € in die Vereinskasse einzuzahlen.